Mit dem Inkrafttreten des Kreditzweitmarktgesetzes am 30.12.2023 in Deutschland müssen Unternehmen, die Kreditdienstleistungen im Sinne des Kreditzweitmarkgesetzes erbringen, eine Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. coeo gehört ab sofort zu den Inkassounternehmen, die diese Zulassung erhalten haben.
Für coeo steht die Einhaltung hoher Qualitätsstandards und gesetzlicher Vorgaben in jedem Prozessschritt an oberster Stelle. Dies schützt nicht nur unsere Kunden und deren Interessen, sondern wahrt auch die Interessen der Endkunden.
Wir freuen uns daher über die Zulassung der BaFin und sind sehr stolz, den Zulassungsprozess so schnell und reibungslos durchlaufen zu haben.
Kontakt für Rückfragen
coeo Inkasso GmbH
Sarah Lehmann
Head of Marketing & Public Relations
Tel.: +49 2133 2463-0
presse@coeo-inkasso.de